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Ärzte­haftpflichten

Die Arzthaftpflichtversicherung ist die essenzielle Absicherung der Berufstätigkeit eines Arztes.

Für alle selbständig tätigen Ärzte und Zahnärzte ist der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung seit 19. August 2010 verpflichtend. Für angestellte Ärzte ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung freiwillig, wird aber dringend empfohlen.

Die Arzthaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen von Patienten. Somit ist einerseits sichergestellt, dass betroffene Patienten im Haftungsfall angemessen entschädigt werden können. Andererseits stellt sie die berufliche und persönliche Existenz eines Arztes nach einem Behandlungsfehler sicher.

Ihre Vorteile

  • Versicherungssumme zwischen 2 und 5 Millionen frei wählbar
  • Zeitlich unbegrenzte Geltung der Nachhaftung
  • Prämiennachlass bei Mutterschutz/Karenz
  • Deckung bei Notarzt- und Hubschraubereinsätzen
  • Tätigkeit als Amtsarzt, Schularzt und Betriebsarzt ist mitversichert
  • Nichtärztliches Personal ist mitversichert
  • Abwehr von unbegründeten Schadenersatzansprüchen
  • Deckung bei Persönlichkeitsrechts- und Datenschutzverletzungen

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